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Satzung

Die Satzung kann heruntergeladen werden, indem Sie auf diesen link.


von Juli 23, 2019

§1

name und Sitz

 

  1. Der Verein trägt den Namen: Herz und Hand für Kinder in not eV Abgekürzt: Herz und Hand. Der Verein ist eingetragen in das Vereinsregister am Amtsgericht Nürnberg und dann tragen Sie den Zusatz "eV".
  2. Herz und Hand für Kinder in not eV mit Sitz in Schwabach.

 

§2

Zweck und Aufgabe

 

  1. Der Zweck des Vereins ist die Organisation-und-und-die Durchführung der humanitären Hilfe Kampagnen für Kinder, Ihre Familien und andere Menschen in not sind angewiesen auf die Hilfe anderer, die entweder aufgrund Ihrer körperlichen, geistigen und seelischen ac-oder wegen Ihrer wirtschaftlichen situation.
  2. Herz und Hand für Kinder in not eV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  3. Der Verein ist denominationally und politisch neutral. Der Zweck des Vereins wird erreicht durch – die Sammlung von Geld-und Sachspenden – Programm und Maßnahmen für Menschen in not – Unterstützung für die Kinder, die sind angewiesen auf die Hilfe anderer, die entweder aufgrund Ihrer physischen, mentalen und emotionalen Zustand oder die aufgrund Ihrer wirtschaftlichen situation – information-Veranstaltungen – nutzen-Veranstaltungen – info – material- Media-Arbeit – Die Aktivitäten der Herz und Hand für Kinder in not eV und Ihren aktuellen und zukünftigen Niederlassungen sind durchgeführt in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen (national und international), Verbände und Institutionen, die ausschließlich zu dem Zweck der Definition in § 2 Absatz 1 bedienen – erweiterte aus-und Weiterbildung von all den Menschen, die unterstützt Herz und hand für Kinder in not eV

 

§ 3

Gewinne, Fonds und Schadenersatz

 

  1. Herz und hand für Kinder in not eV ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in Erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel aus Herz und Hand für Kinder in not eV, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln aus dem Herz und Hand für Kinder in not eV. Auslagen und Aufwendungen erstattet werden.
  3. Aber ... person kann begünstigt werden durch Ausgaben, die Fremd sind, den Zweck der Herz und Hand für Kinder in not eV, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Mitglieder können sich die Mitarbeiter des Vereins.
  5. Aber die unverhältnismäßig hohe Vergütung gezahlt werden kann, dass Mitarbeiter von Herz und Hand für Kinder in not eV.

 

§ 4

Erwerb der Mitgliedschaft

 

  1. Die ordentliche Mitgliedschaft kann beantragt werden von jeder geschäftsfähigen, natürlichen oder juristischen person.... Der Vorstand entscheidet er über die Zulassung. Es besteht kein Anspruch, dass die Zulassung. Der Beitritt erfolgt durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, dass das board of directors. Die schriftliche Bewerbung für die reguläre Mitgliedschaft, sowie der ersten Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder die Zustimmung, dass das Lastschriftverfahren durch Herz und Hand für Kinder in not eV gilt immer und schlüssige Erklärung
  2. Bei einem vollständig legalen, natürlichen oder juristischen person ... wer ist bereit, die Unterstützung des Vereins Ziele und Zwecke durch und Sponsoring-Beitrag beantragen können Fördermitgliedschaft. Der Beitritt erfolgt durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, dass das board of directors. Den SCHRIFTLICHEN Antrag für die Fördermitgliedschaft, sowie der ersten Zahlung des Sponsoring-Gebühr oder die Zustimmung, dass das Lastschriftverfahren durch Herz und Hand für Kinder in not eV gilt immer und schlüssige Erklärung
  3. Fördernde Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahl-und Stimmrecht.
  4. Einwände und die Entscheidung über den Erwerb der Mitgliedschaft kann beim Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§ 5

Beendigung der Mitgliedschaft

 

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei juristischen Personen durch liquidation oder eine Anwendung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung, dass der Vorstand und wird wirksam zum Ende des aktuellen Kalenderjahres. Und die Erstattung von Beiträgen ist ausgeschlossen. Rf und Mitglied gegen die Interessen oder das ansehen von Herz und Hand für Kinder in not eV, Sie können ausgewiesen werden, aus Herz und Hand für Kinder in not eV durch Beschluss des board of directors.
  2. Wer nicht zahlen Ihren Beitrag für das Meer als und Jahr verliert Ihren Anspruch, die Mitgliedschaft.
  3. Ein Einwand, und die Entscheidung über die Beendigung der Mitgliedschaft kann beim Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§6

Beiträge und Geschäftsjahr

 

  1. Ordentliche Mitglieder des Vereins zahlen und einheitliche Gebühr.
  2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 7

Organe

 

  1. Die Organe Herz und Hand für Kinder in not Start sind:
    a) die Allgemeinen Räumlichkeiten und
    b) der Vorstand
  2. Ein Beirat kann auch gebildet werden.

 

§ 8.

Generalversammlung

 

  1. Die Allgemeinen Räumlichkeiten (jährliche Allgemeinen Räumlichkeiten) erfolgt einmal im Jahr. Die Allgemeinen Räumlichkeiten muss einberufen werden schriftlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden spätestens 4 Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung.
  2. Die jährlichen Allgemeinen Räumlichkeiten entscheidet über die Anträge bestellt, den Geschäftsbericht, die Wahl und Entlastung des Vorstandes, änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
  3. Eine außergewöhnliche Allgemeinen Räumlichkeiten ist einzuberufen, wenn es im Interesse von Herz und Hand für Kinder in not eV oder rf und Mitglied des Vorstandes oder ein Viertel der ordentlichen Mitglieder es verlangen.
  4. Jede ordnungsgemäß einberufene Allgemeinen Räumlichkeiten haas und Kollegium. Bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der Anwesenden ordentlichen Mitglieder entscheidet. Und drei von Katar Mehrheit der Anwesenden ordentlichen Mitglieder ist erforderlich für änderungen der Satzung. Und drei von Katar Mehrheit der Anwesenden ordentlichen Mitglieder ist auch erforderlich für eine Entscheidung, enthält eine Neuwahl des Vorstandes oder die Auflösung des Herz und Hand für Kinder in not eV. Minuten muss die Beschlüsse der Allgemeinen Räumlichkeiten, die unterschrieben werden müssen, die der Vorsitzende der Räumlichkeiten und die Minuten der tucker ernannt vom Vorsitzenden der Räumlichkeiten. Anwendungen, die die Allgemeinen Räumlichkeiten muss schriftlich eingereicht werden, in der Geschäftsstelle mindestens 7 Tage vor der Abgabe der Allgemeinen Räumlichkeiten.
  5. Regelmäßige Gegenstände der Tagesordnung der Allgemeinen Räumlichkeiten sind: – Begrüßung – Feststellung der Beschlussfähigkeit – Vorschlag und Bestätigung durch den Vorsitzenden der Räumlichkeiten – die Entscheidung auf der Tagesordnung – Bericht des Vorsitzenden (annual report) – Cash-Bericht – Entlastung des Vorstands und, wenn notwendig – Neuwahl – Termin von 2 kassenprüfern; die Amtszeit der Kassenprüfer beträgt fünf Jahre – Behandlung von Anwendungen und Diskussion.
  6. Und ordnungsgemäß einberufen Allgemeinen Räumlichkeiten haas und Kollegium auf der Grundlage der Anzahl der Anwesenden Mitglieder. Für das Verfahren einer außergewöhnlichen Allgemeinen Räumlichkeiten, die Vorschriften des ordentlichen Allgemeinen Räumlichkeiten gelten entsprechend.
  7. Die Mitgliederversammlung und die Außerordentliche Mitgliederversammlung sind für die öffentlichkeit nicht zugänglich. Der Vorstand kann Gäste zulassen.

 

§ 9

Das board of directors

 

  1. Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie sind der einzige autorisierte Vertreter und autorisierten zu betreiben Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis es 7.500 Euro. Im Falle von Rechtsgeschäften mit einer höheren Wertschöpfung, die Zustimmung aller Mitglieder des Vorstandes erforderlich ist. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  2. Herz und Hand für Kinder in not eV kann zu Vergüten, full-time und part-time-Aktivitäten und Teilaufgaben der Geschäftsführung delegiert der Verwaltungsrat. Angemessenheit ist wichtig.
  3. Die Amtszeit des Verwaltungsrats beträgt fünf Jahre.

 

§ 10

Advisory Board

Der Beirat des Vereins, wenn es gebildet wird, besteht aus Menschen, die haben, unterscheiden sich in Bezug auf den Zweck des Vereins und die aktiv in die Aufgaben des Vereins. Sie sind ernannt durch den Verwaltungsrat und kann auch aufgerufen werden, indem Sie. Der Beirat berät den Vorstand.

§ 11

Arbeitsgruppen

Der Verwaltungsrat kann entscheiden, dass einzurichten und aufzulösen Arbeitsgruppen. Und die Arbeitsgruppe arbeitet weitgehend unabhängig. Die Aufgaben und Arbeitsgruppen definiert werden, durch den Verwaltungsrat. Bevölkerung der Ergebnisse oder die Planung von Aktivitäten werden in Abstimmung mit dem Vorstand. Die Arbeitsgruppen können Ihre eigenen Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Vorstandes. Herz und Hand für Kinder in not eV einrichten können-und Jugendarbeit der Abteilung. Die Spezifikationen des Bezirks-Jugend-Rat verabschiedet werden. Alle details regelt die Geschäftsordnung.

§ 12

Auflösung

 

  1. Die Auflösung des Herz und hand für Kinder in not eV kann nur beschlossen werden, die von einem eigens einberufenen Allgemeinen Räumlichkeiten.
  2. Rf Herz und Hand für Kinder in not eV aufgelöst wird oder wenn steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr gelten, die Vermögenswerte von Herz und Hand für Kinder in not eV wird übertragen werden, um die Stadt Schwabach zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, nachdem alle Schulden bezahlt wurden.

 

§ 13

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle rechtlichen Rohstoffe Streitigkeiten aus Schwabach/Mfr.